Umschulden Landgeld / Wohnbauförderung
In Kärnten
Wie Sie Ihr Landgeld in Kärnten umschulden können.
Inhaltsangabe
Ablauf Umschuldung in Kärnten
Sie möchten wissen, wie Sie eine Wohnbauförderung bzw. Landgeld in Kärnten umschulden können?
Dann sind Sie auf dieser Seite genau richtig.
Hier erfahren Sie, wie man bei der Umschuldung in Kärnten vorgeht und können online und kostenlos
ein Umschuldungsangebot bei einem unserer Finanzierungspartner beantragen.
Umschuldungssumme feststellen
Zuerst ist einmal wichtig zu wissen, wieviel von der Wohnbauförderung bzw. Landgeld überhaupt noch offen ist. Denn noch offenstehenden Betrag können Sie anhand von Landgeld-Kontoauszügen ermitteln oder Sie kontaktieren die zu verwaltende Bank für Wohnbauförderungen in Kärnten (Hypo Salzburg) und beantragen da eine Einsicht auf den aktuellen Stand. Dieser Weg könnte unter Umständen etwas länger dauern, da die Bank den Auszug per Post an Sie versendet.
ACHTUNG:
Beachten Sie bei der Umschuldung vor allem die auf Sie zukommenden Nebenkosten. Dazu gehören z. B. Bearbeitungsgebühren, Verwaltungsabgaben sowie Umschuldungskosten. Sie sollten diese zusätzlichen Kosten bei der Umschuldung unbedingt miteinbeziehen.
In unserer Faustformel empfehlen wir: Schlagen Sie einfach auf das aktuell ausstehende Landgeld 3% und Sie sind auf alle Fälle gewappnet.
Vorteile wenn Sie Ihr Landgeld /
Wohnbauförderung umschulden
Bessere Konditionen
Bei Wohnbauförderungen handelt es sich meist um Förderungsdarlehen, bei denen die Rückzahlungsrate niedrig beginnen aber stetig ansteigen. Deswegen ist es oftmals sinnvoller, das Landgeld nach einer gewissen Zeit umzuschulden. Somit haben Sie Chancen auf bessere Konditionen bei Ihrem Kredit und können diesen auch schneller tilgen.
Kredite zusammenfassen
Mit der Tilgung eines Teiles Ihrer Kredite oder der Wohnbauförderung, erhalten Sie von den meisten Banken bessere Konditionen. Zusätzlich können Sie auch noch Ihre Kredite und Wohnbauförderung zusammenlegen und somit noch mal Geld zu sparen.
Keine Vorgaben
Bei Bezug der Wohnbauförderung wird Ihnen eine bestimmte Regelung für die Nutzung des Geldes erteilt (z.B. muss Hauptwohnsitz sein, darf nur zu einem bestimmten Preis vermietet werden, darf nicht einfach so verkauft werden…).Wenn Sie Ihr Landgeld jedoch umschulden, fallen diese Anforderungen weg und Sie sind flexibler.
Umschuldungsangebot einholen
Am besten vergleichen Sie mehrere Umschuldungsangebote miteinander, um auch wirklich das beste zu erhalten. Sie können auch unseren schnellen und einfachen Angebotsfinder nutzen und ein Umschuldungsangebot für Ihr Landgeld bzw. Ihre Wohnbauförderung beantragen.
Auch unsere Finanzierungspartner unterstützen Sie gerne bei Ihrer Umschuldung der Wohnbauförderung. Sie klären auch die Vorgangsweise mit den Landesbanken ab.
Lassen Sie sich von unseren Profis unterstützen.
Ablauf einer Umschuldung
Nachdem Sie ein passendes Angebot für Ihren neuen Kredit gefunden haben,
sollten Sie sich Gedanken über die Rückzahlung Ihrer Kärntner Wohnbauförderung machen.
Dabei unterstützen Sie unsere Finanzierungspartner gerne und übernehmen wichtige Aufgaben für Sie.
Landgeld / Wohnbauförderung zurückzahlen
In Kärnten unterscheidet sich die Rückzahlung nach der Finanzierungsart. Hausbau- oder Sanierungskredit. Beide Arten haben andere Konditionen für die Rückzahlung.
Wohnbaukredit:
- Laufzeit: 30 Jahre
- 1 – 20 Jahr: 0,7% Zinsen p. a.
- +21 Jahr: 1,5% Zinsen p. a.
- monatliche Rückzahlung der jährlichen Annuität
Sanierungskredit:
- Laufzeit: 15 Jahre
- 0,7% Zinsen p. a.
- monatliche Rückzahlung der halbjährlichen Annuität
"Unglaubliche" Konditionen
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Was sollten Sie bei einer Umschuldung beachten?
Zeitpunkt
Zeitpunkt
Nebenkosten
Nebenkosten
Sie sollten sich den Bearbeitungskosten bei einer Umschuldung bewusst sein und lieber etwas mehr bei der Umschuldungssumme kalkulieren.
Notarkosten
Notarkosten
Wie immer fallen auch bei der Umschuldung Beglaubigungskosten / Notarkosten an.
Wohnbauförderung in Kärnten im Allgemeinen
Bei der Wohnbauförderung Kärnten konzentriert man sich auf den Bau von Eigentumswohnungen,
sowie Eigentumswohnungen auf den Erwerb von Wohnungen, Sanierungsmaßnahmen und Mietzuschüsse.
Dabei konzentriert sich die Eigenheim-Wohnbauförderung auch auf die Nutzfläche und Energieeffizienz der Immobilie.
Direkter Kontakt für Rückfragen
Bei Rückfragen,
wenden Sie sich bitte an:
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 11 – Wohnbau
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Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon +43 050 536 31002
Fax +43 050 536 31000
E-Mail abt11.wohnbau@ktn.gv.at