Nebenkosten bei der Umschuldung
Eine Umschuldung spart Zinsen. Aber sie kostet auch etwas. Hier sehen Sie jeden Kostenpunkt im Klartext und welche Posten sich verhandeln lassen.
Diese Kosten bringt eine Umschuldung mit
Eine Umschuldung ist kein Selbstläufer ohne Preisschild. Vier Kostenstellen können anfallen, manche immer, manche nur unter bestimmten Bedingungen. Das Gute: Einige davon sind verhandelbar.
Bearbeitungsgebühr
Bis zu 3 % der Umschuldungssumme verlangt die neue Bank für die Bearbeitung. Verhandelbar.
Pönale
Vorfälligkeitsentschädigung von rund 1 % der offenen Summe. Fällt meist nur bei Fixzinskrediten an.
Pfandrechtseintragung
1,2 % des Pfandbetrags, wenn die neue Bank ins Grundbuch eingetragen werden muss.
Notarkosten
1 bis 3 % der Umschuldungssumme für die Änderung im Grundbuch, je nach Aufwand.
Bearbeitungsgebühren
Für die Bearbeitung Ihrer Umschuldung verlangen Banken und Kreditvermittler eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 3 % der Umschuldungssumme.
Diese Gebühr setzt die Bank selbst fest. Heißt im Klartext: Sie ist verhandelbar. Ein fairer Partner unterbreitet Ihnen auch ein faires Angebot. Fragen Sie aktiv nach, das kann sich schnell auszahlen.
Vorfälligkeitsentschädigung / Pönale
Lösen Sie Ihren Kredit vor Vertragsende ab, entgehen der alten Bank Zinszahlungen. Diesen Verlust lässt sie sich ausgleichen.
Dafür wird oft eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig, auch Pönale genannt, in Höhe von rund 1 % der offenen Kreditsumme.
Die gute Nachricht: Diese Entschädigung fällt meist nur bei Fixzinskrediten an. Die genaue Höhe steht in Ihrem Kreditvertrag, ein Blick hinein lohnt sich vor jeder Umschuldung.
Pfandrechtseintragung
Dieser Punkt trifft nur zu, wenn die neue Bank wieder ins Grundbuch eingetragen werden möchte. Das ist der Fall, sobald eine Besicherung des Kredits notwendig ist.
Besichern Sie Ihren Umschuldungskredit hypothekarisch, wird die Bank mit einem vereinbarten Pfandbetrag in das Grundbuch eingetragen.
Für diese Pfandrechtseintragung zahlen Sie 1,2 % des Pfandbetrags.
Notarkosten
Auch dieser Punkt trifft nur zu, wenn die neue Bank wieder ins Grundbuch eingetragen werden möchte.
Je nach erbrachter Leistung verrechnet ein Notar 1 bis 3 % der Umschuldungssumme für die Änderung im Grundbuch.
Nebenkosten bei einer Umschuldung
Unsere Faustformel: Rechnen Sie mit rund 5 bis 8 % der Umschuldungssumme an Nebenkosten. Wie hoch es am Ende wirklich wird, hängt davon ab, welche Kostenstellen bei Ihnen anfallen und in welcher Höhe.
5 bis 8 % Faustformel
Abhängig von Ihren Kostenstellen
Manche Posten verhandelbar
So gehen Sie vor
Restschuld & Vertrag prüfen
Klären Sie Ihre offene Kreditsumme und schauen Sie in den Vertrag, ob und in welcher Höhe eine Pönale anfällt.
Angebote vergleichen
Holen Sie sich mehrere Umschuldungsangebote und stellen Sie Zinsersparnis und Nebenkosten gegenüber.
Konditionen verhandeln
Bearbeitungsgebühr und Konditionen sind Verhandlungssache. Ein fairer Partner kommt Ihnen entgegen.
Nebenkosten bei der Umschuldung im Überblick
Wie hoch sind die Nebenkosten bei einer Umschuldung?
Als Faustformel rechnen Sie mit rund 5 bis 8 % der Umschuldungssumme. Die genaue Höhe hängt davon ab, welche Kostenstellen bei Ihnen anfallen, etwa Bearbeitungsgebühr, Pönale, Pfandrechtseintragung und Notarkosten.
Wann fällt eine Pönale an?
Die Vorfälligkeitsentschädigung (Pönale) entsteht, weil der alten Bank durch die vorzeitige Ablöse Zinsen entgehen. Sie fällt meist nur bei Fixzinskrediten an und beträgt rund 1 % der offenen Kreditsumme. Die genaue Höhe steht in Ihrem Kreditvertrag.
Welche Kosten kann ich verhandeln?
Vor allem die Bearbeitungsgebühr von bis zu 3 % setzt die Bank selbst fest und ist damit verhandelbar. Pfandrechtseintragung (1,2 % des Pfandbetrags) und Notarkosten (1 bis 3 %) sind fix vorgegeben.
Wann fallen Pfand- und Notarkosten überhaupt an?
Nur dann, wenn die neue Bank wieder ins Grundbuch eingetragen werden möchte, also bei einer hypothekarischen Besicherung des Umschuldungskredits.
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