Nebenkosten bei der Finanzierung einer Immobilie
Der Kaufpreis ist nur die halbe Wahrheit. Wer eine Immobilie finanziert, zahlt zusätzlich Gebühren, Steuern und Honorare. Hier erfahren Sie, welche Nebenkosten anfallen und welche davon sich verhandeln lassen.
Diese Nebenkosten kommen auf Sie zu
Manche Posten sind gesetzlich fixiert, andere geben Bank, Notar oder Makler vor. Genau dort liegt Ihr Verhandlungsspielraum. Der Überblick zeigt, wo Sie sparen können.
Bearbeitungsgebühr
Rund 3 % der Finanzierungssumme. Von der Bank vorgegeben und damit verhandelbar.
Grunderwerbsteuer
Meist 3,5 % der Bemessungsgrundlage. Gesetzlich fixiert, nicht verhandelbar.
Grundbucheintragung
1,1 % des Kaufpreises. Aktuell für Wohneigentum befristet ausgesetzt.
Pfandrechtseintragung
1,2 % des Pfandbetrags. Über den Pfandbetrag selbst lässt sich verhandeln.
Notar & Anwalt
1 bis 3 % des Kaufbetrags für Kaufvertrag und Beglaubigung.
Maklergebühr
Optional rund 3,6 % inklusive Mehrwertsteuer. Immer verhandelbar.
Bearbeitungsgebühr
Für die Bearbeitung und Bereitstellung Ihres Kredits verrechnet die Bank eine Bearbeitungsgebühr. Üblich sind rund 3 % der Finanzierungssumme.
Diese Gebühr legt die Bank selbst fest. Genau deshalb gehört sie auf den Verhandlungstisch. Fragen Sie immer aktiv nach einem Nachlass. Eine faire Bank kommt Ihnen entgegen und unterbreitet ein passendes Angebot.
Grunderwerbsteuer
Beim Kauf eines Hauses, einer Wohnung, eines Grundstücks oder generell einer Immobilie fällt die Grunderwerbsteuer an. Sie beträgt meist 3,5 % der Bemessungsgrundlage.
Eine Ausnahme gibt es: Beim Kauf eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks innerhalb des Familienkreises beträgt die Grunderwerbsteuer nur 2 % vom Einheitswert.
Diese Steuer ist gesetzlich festgelegt und lässt sich nicht verhandeln.
Grundbucheintragung
Als neuer Eigentümer müssen Sie im Grundbuch eingetragen werden. Für diese Eintragung fallen 1,1 % des Kaufpreises an.
Diese Gebühr ist gesetzlich vorgegeben und kann nicht verhandelt werden.
Pfandrechtseintragung
Wenn Sie Ihren Kredit hypothekarisch besichern, lässt sich die Bank mit einer vereinbarten Summe ins Grundbuch eintragen. Für diese Pfandrechtseintragung fallen 1,2 % des Pfandbetrags an.
Der Pfandbetrag ist jene Summe, mit der sich die Bank im Grundbuch absichert. Und genau hier liegt Ihr Spielraum.
Notar- und Rechtsanwaltskosten
Ohne Vertrag kein Eigentum. Kaufvertrag und Beglaubigung übernimmt entweder ein Notar oder ein Rechtsanwalt. Die Honorare richten sich nach dem Umfang der Aufgaben.
Notarkosten
Für die Grundbucheintragung und die Beglaubigung der Unterschrift unter dem Kaufvertrag benötigen Sie einen Notar. Auf Wunsch erstellt er auch gleich den Kaufvertrag.
Wie hoch das Honorar ausfällt, hängt von den übernommenen Aufgaben ab. In den meisten Fällen beträgt das Honorar 1 bis 3 % des Kaufbetrags.
Rechtsanwaltskosten
Alternativ kann auch ein Rechtsanwalt den Kaufvertrag erstellen. Dafür setzen Anwälte ein Honorar von 1 bis 1,5 % des Kaufpreises an.
Maklergebühren
Wird die Immobilie über einen Makler vermittelt, zahlen Käufer und Verkäufer eine Maklerprovision. Diese fällt nur an, wenn ein Makler im Spiel ist.
In den meisten Fällen liegt die Provision bei rund 3,6 % des Kaufpreises (3 % netto plus 20 % Mehrwertsteuer). Der Makler gibt sie selbst vor, verhandelbar ist sie trotzdem.
Die gesamten Nebenkosten einer Finanzierung
Unsere Faustformel: Rechnen Sie mit rund 8 bis 13 % der Finanzierungssumme an Nebenkosten. Wie hoch es am Ende wirklich wird, hängt davon ab, welche Posten bei Ihnen in welcher Höhe anfallen.
Gesetzlich fixiert
Verhandelbar bei Bank & Makler
Abhängig von Ihrer Finanzierung
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Nebenkosten kurz beantwortet
Wie hoch sind die Nebenkosten beim Immobilienkauf insgesamt?
Als Faustformel gelten rund 8 bis 13 % der Finanzierungssumme. Der genaue Betrag hängt davon ab, welche Posten bei Ihnen anfallen und ob etwa Maklergebühren dazukommen.
Welche Nebenkosten lassen sich verhandeln?
Verhandelbar sind die Bearbeitungsgebühr der Bank, die Maklerprovision und der Pfandbetrag bei der hypothekarischen Besicherung. Auch bei Notaren und Anwälten ist bei größeren Summen Spielraum möglich.
Welche Nebenkosten sind gesetzlich fixiert?
Grunderwerbsteuer, Grundbucheintragung und Pfandrechtseintragung sind gesetzlich vorgegeben. Für Wohneigentum sind Grundbuch- und Pfandrechtseintragung bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 € befristet bis 30. Juni 2026 ausgesetzt.
Wann fallen Maklergebühren an?
Nur dann, wenn die Immobilie über einen Makler vermittelt wird. Die Provision beträgt meist rund 3,6 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer und ist verhandelbar.
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