Nebenkosten bei der Finanzierung einer Immobilie
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Nebenkosten bei einer Immobilienfinanzierung anfallen können und welche dieser Kosten verhandelbar sind.
Autor: Tim Andersson
Bearbeitungsgebühren
Für die Bearbeitung und Bereitstellung Ihres Kredits verrechnet die Bank eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von ca. 3% der Finanzierungssumme.
Diese Gebühr wird von der Bank selbst vorgegeben. Fragen Sie daher immer nach einem möglichen Nachlass. Eine gute Bank wird Ihnen auch ein faires Angebot unterbreiten und Ihnen mit den Gebühren entgegenkommen.
Grunderwerbsteuer
Beim Kauf eines Hauses, einer Wohnung, eines Grundstücks bzw. generell einer Immobilie, müssen Sie die Grunderwerbsteuer in Höhe von meist 3,5% der Bemessungsgrundlage entrichten.
Beim Kauf eines landforstwirtschaftlichen Grundstücks innerhalb des Familienkreises beträgt die Grunderwerbsteuer 2% vom Einheitswert.
Grundbucheintragung
Beim Immobilienkauf müssen Sie als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Für die Eintragung im Grundbuch fallen 1,1% des Kaufpreises an.
Diese Gebühren sind gesetzlich vorgegeben und können nicht verhandelt werden.
Gebührenreduktion bzw. Streichung
Ab dem 1. April 2024 bis zum 30. Juni 2026 entfällt die Grundbucheintragungsgebühr für den Erwerb von Wohneigentum bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000€.
Pfandrechtseintragung
Wenn Sie einen Immobilienkredit hypothekarisch besichern, wird die Bank mit einer vereinbarten Summe in das Grundbuch eingetragen.
Für die Pfandrechtseintragung im Grundbuch fallen 1,2% des Pfandbetrages an. Der Pfandbetrag ist jene Summe, mit welcher sich die Bank im Grundbuch eintragen lässt.
Tipp:
Verhandeln Sie mit der Bank immer auch über den Pfandbetrag einer hypothekarischen Besicherung. Bei einem geringeren Pfandbetrag lassen sich Abgaben einsparen.
Gebührenreduktion bzw. Streichung
Ab dem 1. April 2024 bis zum 30. Juni 2026 entfällt die Pfandrechtseintragungsgebühr für den Erwerb von Wohneigentum bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000€.
Notar- und Rechtsanwaltskosten
Notarkosten:
Für die Grundbucheintragung & Beglaubigung der Unterschrift eines Kaufvertrags bei einem Immobilienkauf benötigen Sie einen Notar. Der kann natürlich auch die Erstellung eines Kaufvertrags für Sie übernehmen.
Abhängig von den Aufgaben, die der Notar für Sie übernimmt, erfolgt die Höhe des Honorars. In den meisten Fällen, beträgt das Honorar 1-3% des Kaufbetrags.
Rechtsanwaltskosten:
Ein Kaufvertrag kann auch von einem Rechtsanwalt erstellt werden. Diese setzen mit dem Honorar zwischen 1%-1,5 % des Kaufpreises an.
Tipp:
Das Verhandeln mit Notaren oder Anwälten ist nicht einfach. In vielen Fällen sind diese an Gebührenordnungen und Kammervorgaben gebunden. Es ist aber nicht unmöglich besondere Konditionen (vorallem bei größeren Summen) mit den Notaren oder Anwälten vor einer Auftragserteilung zu vereinbaren.
Optional: Maklergebühren
Für die Vermittlung einer Immobilie durch einen Makler müssen Käufer als auch Verkäufer der Immobilie eine bestimmte Maklerprovision bezahlen.
Diese Provision beträgt in den meisten Fällen rund 3,6% des Kaufpreises (3% netto + 20% MWST). Die Maklergebühren werden vom Makler selbst vorgegeben und sind aber verhandelbar.
Tipp:
Verhandeln Sie immer die Maklergebühren. Diese sind nie in Stein gemeißelt!
Gesamte Nebenkosten einer Finanzierung
Unsere Faustformel besagt, dass Sie mit rund 8-13% der Finanzierungssumme an Nebenkosten rechnen müssen.
Die genaue Höhe der anfallenden Nebenkosten ist davon abhängig, welche Kostenstellen bei Ihnen in welcher Höhe anfallen.
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der Finanzierungssumme an Nebenkosten
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Unser Autor
Tim Andersson
Tim Andersson ist ein erfahrener Experte für Immobilienfinanzierungen & Umschuldungen in Österreich.