Das geförderte Sanierungsdarlehen
Sanieren wird gefördert. Die Bundesländer vergeben zinsgünstige Darlehen für Sanierung und Modernisierung. Wir zeigen, wer Anspruch hat und wann sich der Weg lohnt.
Factbox „gefördertes Sanierungsdarlehen“
Das Wichtigste vorab. Ein gefördertes Sanierungsdarlehen ist eine besondere Form der Wohnbauförderung, die Ihr Bundesland für die Sanierung von Haus oder Wohnung bereitstellt.
Die besondere Form der Wohnbauförderung
Wer seine Immobilie sanieren will, stolpert früher oder später über das geförderte Sanierungsdarlehen der Bundesländer. Es ist mehr als ein gewöhnlicher Kredit: Das Land vergibt es zu vergünstigten Bedingungen, dafür gelten klare Regeln.
Kurz gesagt: Sie bekommen günstiges Geld für die Sanierung, müssen aber die Förderkriterien Ihres Bundeslandes erfüllen.
Was es ist
Eine besondere Form der Baufinanzierung und Wohnbauförderung, vergeben direkt von den Bundesländern.
Wofür
Für die Sanierung und Modernisierung von Haus oder Wohnung. Vom Fenstertausch bis zur thermischen Sanierung.
Klare Bedingungen
Genau definierte Voraussetzungen regeln, unter welchen Umständen das Darlehen vergeben werden darf.
Oft besichert
In vielen Fällen wird das Darlehen hypothekarisch besichert, also im Grundbuch eingetragen.
Je Bundesland anders
Höhe sowie Art und Weise der Förderung unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland deutlich.
Wer kann ein Sanierungsdarlehen beantragen?
Grundsätzlich kann jeder mit einem förderwürdigen Sanierungsvorhaben ein Sanierungsdarlehen beantragen. Die Details legt das jeweilige Bundesland fest.
Drei Punkte tauchen fast überall auf.
Förderwürdiges Vorhaben
Die Sanierung muss im Rahmen der Landesgesetzgebung als förderwürdig gelten.
Einkommensgrenze
Meist ist der Anspruch an ein maximales Haushaltseinkommen gekoppelt. So sollen vor allem einkommensschwächere Haushalte sanieren können.
EWR-Bürger & Hauptwohnsitz
Der Antragsteller muss EWR-Bürger sein, das Sanierungsobjekt sein Hauptwohnsitz.
Wofür kann das Darlehen genutzt werden?
Das geförderte Darlehen ist für werterhaltende und energetische Maßnahmen gedacht. Drei typische Anwendungsfälle.
Modernisierung
Wer einen Altbau bezieht, hat schnell Modernisierungsbedarf. Dazu zählen neue Fenster, der Ausbau von Treppenhäusern und Dachsanierungen.
Energiesparmaßnahmen
Energiesparen liegt im Trend. Mit dem Darlehen finanzieren Sie förderwürdige Energiesparmaßnahmen, etwa eine neue umweltfreundliche Heizung.
Renovierung
Bei jeder Immobilie fallen früher oder später Renovierungsarbeiten an, zum Beispiel Fassadendämmung und Heizungssanierung.
Sonstige Arten zur Sanierungsfinanzierung
Ein gefördertes Darlehen ist nicht der einzige Weg. Auch Hypothekarkredit, Ratenkredit oder Bauspardarlehen finanzieren Ihre Sanierung. Welche Variante passt, hängt vom Projekt ab.
Hypothekendarlehen
Der klassische Immobilienkredit, von der Bank im Grundbuch besichert. Die Konditionen handeln Sie individuell aus. Viele Banken bieten spezielle Sanierungskredite mit besseren Konditionen als normale Kredite, ohne die harten Vorgaben der geförderten Darlehen.
Vorteil: unbürokratisch, gut zum gleichzeitigen Zusammenlegen von Krediten.
Nachteil: eventuell Grundbucheintrag und mehr Aufwand.
Eignet sich für: große Sanierungsprojekte.
Ratenkredit
Für kleine Beträge oft die einfachste Lösung. Die Zinsen sind höher, dafür ist die Laufzeit kurz. Ohne hypothekarische Besicherung fallen keine Grundbucheintragungsgebühren an.
Vorteil: schnell und unbürokratisch.
Nachteil: höhere Zinsen.
Eignet sich für: kleine Projekte, z.B. unter 50.000 €.
Bauspardarlehen
Nutzbar mit oder ohne bestehenden Bausparvertrag. Der große Pluspunkt: eine Zinsobergrenze von 6 % auf 20 Jahre sorgt für Planungssicherheit.
Vorteil: Zinsobergrenze und einfache Beantragung.
Nachteil: die Darlehenssumme ist nach oben begrenzt.
Eignet sich für: mittlere Sanierungsprojekte.
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Kreditangebote anfordernGefördertes Darlehen oder „normaler“ Kredit?
Das geförderte Sanierungsdarlehen hat Stärken, aber auch Schwächen. Es ist nicht für jede Sanierung die richtige Wahl. Manchmal ist der freie Markt schlicht der bessere Weg.
Ein „normaler“ Sanierungskredit rechnet sich
- ... wenn Sie sich und Ihr Sanierungsvorhaben für die Fördermaßnahmen zu sehr „verbiegen“ müssten.
- ... wenn Sie keine Lust oder Zeit haben, sich durch Förderrichtlinien und Anträge zu arbeiten.
- ... wenn Sie andere offene Kredite und Wohnbauförderungen zu einem neuen Kredit mit besseren Konditionen zusammenfassen können.
Mehr zum Thema Sanierungskredit
- Das Thema ist komplex, dieser Beitrag gibt nur einen ersten Einblick.
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Geförderte Sanierungsmaßnahmen in den Bundesländern
Neben dem geförderten Darlehen gibt es nicht rückzahlbare Zuschüsse. Jedes Bundesland hat eigene Richtlinien und Fördermöglichkeiten.
Burgenland
Im Burgenland werden folgende Sanierungsmaßnahmen gefördert:
- Sanierung an Eigenheimen, Gruppenwohnbauten, Reihenhäusern, Wohnungen und Wohnheimen, wenn die Baubewilligung mindestens 20 Jahre zurückliegt (Ausnahme: Barrierefreiheit).
- Schaffung von Wohnraum durch Zu- oder Ausbau bei nicht geförderten Objekten.
- Fertigstellung eines nicht geförderten Rohbaus unter Dach.
- Sanierungsmaßnahmen zur Schaffung von Wohnungen und Wohnheimen in sonstigen Gebäuden (Baubewilligung mind. 20 Jahre zurück).
Kärnten
In Kärnten gibt es Wohnhaussanierungen, Förderungen für den Umbau zu barrierefreiem Wohnen und sogenannte „Impulsprogramme“:
- Thermische Gebäudesanierung
- Energieeffiziente Haustechnik
- Dämmung von Außenwand und Fenstertausch
- Wohnraumschaffung in Bestandsobjekten
- Sanitärräume barrierefrei umbauen
- Photovoltaik-Anlagen
- Nachträgliche Montage von Außenbeschattung zum Sonnenschutz
- Umstieg auf klimafreundliche Heizungssysteme bei einkommensschwachen Haushalten
Niederösterreich
In Niederösterreich sind Eigenheim- und Wohnungssanierungen förderbar.
Eigenheimsanierung Niederösterreich
Förderbare Maßnahmen mit Energieausweis:
- Sämtliche Wärmedämmungsmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Umstellung auf hocheffiziente alternative Heiz- und Warmwassersysteme
- Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen
- Errichtung von Wohnraumlüftungsanlagen
- Sicherheitseinrichtungen (Alarmanlagen)
- Schaffung von bis zu 2 zusätzlichen Wohneinheiten bei einem Gebäudebestand
Förderbare Maßnahmen ohne Energieausweis:
- Wärmeschutzmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Dachsanierungen
- Fenstertausch mit und ohne Sonnenschutz
- Fassaden- und Fenstersanierung bei denkmalgeschützten Gebäuden
- Trockenlegung und Feuchtigkeitsschutz
- Sicherheitseinrichtungen (Alarmanlagen bei Eigenheimen und Wohnungen, Sicherheitstür bei Wohnungen im Geschoßwohnbau)
- Umstellung auf hocheffiziente alternative Heizsysteme
- Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen
- Hochwasserschutz (Instandsetzungs- und Präventivmaßnahmen)
→ Mehr über die Eigenheimsanierungsförderung in Niederösterreich erfahren
Wohnungssanierung Niederösterreich
Förderbare Maßnahmen für Wohnungssanierungen:
- Wärmeschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Verminderung des Energieverbrauchs
- Schalldämmende Maßnahmen
- Maßnahmen für Menschen mit Behinderung
- Erhaltungsarbeiten zur Bestandsicherung des Objektes
- Vereinigung oder Teilung von Wohnungen
- Sanierung oder Errichtung gemeinsam genutzter Räume und Anlagen (Wasser-, Strom-, Sanitäranlagen, Zentralheizung mit oder ohne Fernwärme, Sanierung von Gasleitungsanlagen)
- Im Zusammenhang mit überwiegenden Sanierungsmaßnahmen: Außenanlagen, Nebengebäude (z.B. KFZ-Abstellanlagen, Abstellräume), allgemein genutzte Anlagen und Räume (z.B. Stiegenhausmalerei)
- Sicherheitspaket
- Heizungsanlagen mit und ohne Warmwasseraufbereitung mit erneuerbarer bzw. Umweltenergie
- Präventivmaßnahmen für den Hochwasserschutz
- Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen infolge von Hochwasserschäden, einschließlich Keller
→ Mehr über die Wohnungssanierungsförderungen in Niederösterreich erfahren
Oberösterreich
In Oberösterreich werden Eigenheim- und Wohnungssanierungen gefördert.
Eigenheimsanierung Oberösterreich
Förderbare Sanierungsmaßnahmen:
- Sanierung von Häusern bis zu 3 Wohnungen sowie Errichtung von zusätzlichem Wohnraum durch Zu- und Einbau in bisher nicht für Wohnzwecke genutzten Gebäuden.
- Abbruch eines Wohnhauses und gleichzeitiger Neubau eines Eigenheims mit höchstens drei Wohnungen.
- Wohnraumadaptierung bei erhöhtem Pflegebedarf in Häusern bis zu 3 Wohnungen.
→ Mehr über die Eigenheimsanierungsförderung in Oberösterreich erfahren
Wohnungssanierung Oberösterreich
Förderbare Maßnahmen für Wohnungssanierungen:
- Tausch von Fenstern und Wohnungseingangstüren bei Miet- und Eigentumswohnungen, deren Baubewilligung mind. 20 Jahre zurückliegt.
- Maßnahmen, die aufgrund eines erhöhten Pflegeaufwands erforderlich sind.
→ Mehr über die Wohnungssanierungsförderungen in Oberösterreich erfahren
Salzburg
Sanierungsförderungen in Salzburg umfassen:
- Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes (Außenwände, oberste Geschoßdecke, Dachschräge, Kellerdecke, Fenster)
- Errichtung oder Erneuerung bestimmter Wärmebereitstellungsanlagen (Biomasse, Fernwärme, Wärmepumpe)
- Thermische oder Photovoltaik-Solaranlagen
- Dachsanierung einschließlich Wärmedämmung
- Alten- und behindertengerechte Ausstattung
- Nachträgliche Errichtung oder Umbau eines Personenaufzugs in Wohnhäusern mit mind. drei oberirdischen Geschossen
- Elektroinstallationen
- Nachträgliche Errichtung von Balkonen in Wohnhäusern ab 3 Wohnungen
- E-Ladeinfrastruktur für E-PKW
- Alternativ kann für Wärmebereitstellungs- und Solaranlagen eine Energieförderung beantragt werden
Steiermark
Die Steiermark fördert die unterschiedlichsten Bereiche:
- Kleine Sanierungen: energierelevante Maßnahmen an der Haustechnik, Sicherheitsmaßnahmen
- Umfassende Sanierung: Maßnahmen in großem Ausmaß über die Erhaltung hinaus, für Gebäude mit mind. drei Wohnungen
- Umfassende energetische Sanierung: thermische Sanierung der Gebäudehülle, Verbesserung des Haustechniksystems
- Assanierung: weitgehendes Ersetzen eines bestehenden Gebäudes am selben Standort
- Radonsanierung: bauliche Maßnahmen zur Senkung der Radonkonzentration in Wohnräumen
- Barrierefreie und altengerechte Wohnverhältnisse: barrierefreier Zugang, Personenaufzüge, barrierefreie Wohnebenen und Sanitäreinheiten
- Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen: barrierefreier Zugang, Wohnebenen und Sanitäreinheiten
Tirol
In Tirol gelten die Förderungen gestaffelt nach Gebäudealter.
Unabhängig vom Gebäudealter:
- Solaranlage
- Photovoltaik-Anlage
- Anschluss an Fernwärme; Abwärme
- Vereinigung, Vergrößerung, Teilung von Wohnungen und Umgestaltung sonstiger Räume zu Wohnungen
- Behinderten- und altengerechte Maßnahmen
Baubewilligung vor mehr als 20 Jahren:
- Dachsanierung
- Dachbegrünung
- Einbau einer fehlenden Sanitärausstattung
Baubewilligung vor mehr als 10 Jahren:
- Fenstertausch, Vollwärmeschutz, Dach- und Deckendämmung, Haustür
- Dämmung mit nachwachsenden Rohstoffen
- Biomasseanlagen, Wärmepumpen
- Komfortlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
- Einzelraumlüfter mit Wärmerückgewinnung
- Effiziente Warmwasserbereitung
- E-Mobilität
- Verringerung des Energieverbrauchs und des Schadstoffausstoßes von Heizungen
- Im Ausnahmefall: Gas-Brennwert-Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen
- Erstellung eines Sanierungskonzeptes
- Passive Maßnahmen zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung
- Feuchtigkeitsschutz
- Schallschutzfenster an Landesstraßen
Vorarlberg
In Vorarlberg werden folgende Sanierungsmaßnahmen gefördert:
- Außenwand
- Haus- und Wohnungseingangstüren gegen unbeheizte Stiegenhäuser bzw. Laubengänge und Fenster, sofern schwermetall- und chlorfrei hergestellt
- Fenster- und Rollläden (außenliegender Sonnenschutz), nur im Zusammenhang mit Fenster- oder Fassadensanierung
- Dach, oberste Geschossdecke, Terrassen, Decken gegen Außenluft
- Unterste Geschossdecke (Boden gegen unbeheizt bzw. Erdreich) und Innenwände gegen unbeheizte Gebäudeteile
Wien
Wien bietet folgende Sanierungsförderungen an:
- Thermisch-energetische Sanierung
- Errichtung und Umstellung von Heizungsanlagen
- Montage eines Sonnenschutzes
- Sicherheitstüren
- Schall- und Wärmeschutzfenster
- Bad- und WC-Einbau in Wohnungen der Kategorien C und D
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