Was ist ein gefördertes Sanierungsdarlehen?
Die besondere Form der Wohnbauförderung
Wer für die Sanierung seiner Immobilie eine Finanzierung benötigt, ist bestimmt schon über das geförderte Sanierungsdarlehen einzelner Bundesländer gestolpert.
Was ein gefördertes Sanierungsdarlehen ist und wie Sie es beantragen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Letzte Überarbeitung Mai 2022
Autor: Lukas Hoffmann
Factbox „gefördertes Sanierungsdarlehen“
✔ Ist eine besondere Form der Baufinanzierung bzw. der Wohnbauförderung
✔ Ist ein gefördertes Darlehen, dass von den Bundesländern vergeben wird
✔ Dient der Sanierung und Modernisierung von Haus oder Wohnung
✔ Hat genau definierte Bedingungen, unter welchen es vergeben werden darf
✔ Wird oft mit hypothekarischer Besicherung vergeben
✔ Unterscheidet sich je nach Bundesland in der Höhe sowie Art und Weise der Förderung
Wer kann ein Sanierungsdarlehen beantragen?
Grundsätzlich kann jeder der ein berechtigtes Sanierungsvorhaben umsetzten will, auch ein Sanierungsdarlehen beantragen. Die genaueren Details unterscheiden sich je nach Bundesland.
Wichtig:
- Es muss sich einfach um eine im Rahmen der Landesgesetzgebung förderwürdiges Sanierungsvorhaben handeln.
- In den meisten Bundesländern ist der Anspruch auf einen geförderten Sanierungskredit mit einem maximalen Haushaltseinkommen begrenzt. So sollen speziell einkommensschwächere Haushalte auch Sanierungen finanzieren können.
- Der Antragsteller muss ein EWR-Bürger und das Sanierungsobjekt muss dessen Hauptwohnsitz sein.
Wofür kann das Darlehen genutzt werden?
Modernisierung
Wenn Sie einen Altbau bezogen haben, werden meist sehr schnell Modernisierungsarbeiten anfallen. Dazu zählt das Einsetzen von neuen Fenstern, der Ausbau von Treppenhäuser und Dachsanierungen.
Energiesparmaßnahmen
Energiesparen liegt im Trend. Mit einem Sanierungsdarlehn können Sie förderwürdige Energiesparmaßnahmen (z.B. neue umweltfreundliche Heizung) finanzieren.
Renovierung
Bei jeder Immobilie fallen früher oder später Renovierungsarbeiten an. Dazu zählen Fassadendämmung und Heizungssanierung.
Sonstige Arten zur Sanierungsfinanzierung
Sie können Ihre Sanierung nicht nur über ein gefördertes Sanierungsdarlehen finanzieren. Zur Finanzierung Ihrer Sanierungsmaßnahmen können Sie auch ein Bauspardarlehen, Hypothekarkredit oder einen Ratenkredit nutzen.
Hypothekendarlehen
Bei einem Hypothekendarlehen handelt es sich um einen klassischen Immobilienkredit, der von der Bank im Grundbuch besichert wird. Die Konditionen des Kredits können mit der Bank individuell festgelegt werden.
Auch bieten Banken spezielle Sanierungskredite an, die zwar bessere Konditionen als klassische Kredite besitzen, aber nicht den „harten“ Vorgaben der geförderten Sanierungsdarlehen entsprechen müssen.
Voteile:
+ Unbürokratisch & auch interessant für das gleichzeitige Zusammenlegen von Krediten
Nachteile:
– Evtl. Grundbuchseintragung & mehr Aufwand
Eignet sich für:
Große Sanierungsprojekte
Ratenkredit
Wenn Sie nur einen kleinen Betrag für Ihre Sanierung benötigen, dann ist meist der Ratenkredit die einfachste Form der Finanzierung. Die Zinsen sind dabei zwar deutlich höher, dafür ist aber auch die Laufzeit des Kredites vergleichsweise kurz. Zudem ist ein Konsumkredit nicht hypothekarisch besichert, wodurch keine Grundbucheintragungsgebühren anfallen.
Voteile:
+ Schnell und unbürokratisch
Nachteile:
– Höhere Zinsen
Eignet sich für:
Kleine Sanierungsprojekte (z.B. unter 50.000€)
Bauspardarlehen
Ein Bauspardarlehen können Sie zur Sanierungsfinanzierung nutzen, wenn Sie bereits einen Bausparvertrag besitzen aber auch wenn Sie keinen bestehenden Bausparvertrag haben.
Der Vorteil beim Bauspardarlehen ist, dass es eine Zinsobergrenze von 6% auf 20 Jahre gilt.
Voteile:
+ Zinsobergrenze und einfache Beantragung
Nachteile:
– Die Darlehenssumme ist nach oben begrenzt
Eignet sich für:
Sanierungsprojekte
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Wann ist das geförderte Sanierungsdarlehen oder ein „normaler“ Sanierungskredit besser?
Das geförderte Sanierungsdarlehen hat natürlich seine Stärken aber seine Schwächen. Somit ist es auch nicht immer zur Finanzierung einer Sanierung geeignet.
Ein „normaler“ Sanierungskredit rechnet sich…
… wenn Sie sich und Ihr Sanierungsvorhaben zur Erfüllung der Fördermaßnahmen zu sehr „verbiegen“ müssen
… wenn Sie keine Lust oder Zeit haben, sich durch die Förderrichtlinien und Anträge durchzuarbeiten
… wenn Sie beispielsweise noch andere offene Kredite und Wohnbauförderungen zu einem neuen Kredit mit besseren Konditionen zusammenfassen können
Mehr zum Thema Sanierungskredit!
Das Thema Sanierungsdarlehen ist nicht einfach und unser Beitrag kann Ihnen nur einen kleinen Einblick gewähren.
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Geförderte Sanierungsmaßnahmen in den einzelnen Bundesländern
Nicht nur geförderte Sanierungsdarlehen stellen die Bundesländer für Sanierungsaktivitäten zur Verfügung. Es gibt auch Förderungen, die nach erfolgreicher Bewilligung nicht zurückbezahlt werden müssen. Auch hier, hat jedes Bundesland eigene Richtlinien und Fördermöglichkeiten.
Die untenstehende Aufzählung der Sanierungsförderungen erfolgt zum Stand Mai 2022. Fehler und Änderungen sind nicht ausgeschlossen. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf den Websites der Bundesländer über die aktuellen Fördermaßnahmen.
Im Burgenland werden folgenden Sanierungsmaßnahmen gefördert:
- Baubewilligung zum Zeitpunkt des Einlangens des Ansuchens liegt mindestens 20 Jahre zurück – Sanierung an/in Eigenheimen, Gruppenwohnbauten, Reihenhäusern, Wohnungen und Wohnheimen (Ausnahme zur Schaffung von Barrierefreiheit)
- Schaffung von Wohnraum durch Zubau oder Ausbau bei nicht geförderten Objekten
- Fertigstellung eines nicht geförderten Rohbaus unter Dach
- Baubewilligung liegt mindestens 20 Jahre zurück – Sanierungsmaßnahmen zur Schaffung von Wohnungen und Wohnheimen in sonstigen Gebäuden
In Kärnten werden Wohnhaussanierungen, Förderungen für dne Umbau zu barrierefreiem Wohnen und sogenannte „Impulsprogramme“ angeboten.
- Thermische Gebäudesanierung
- Energieeffiziente Haustechnik
- Dämmung von Außenwand und Fenstertausch
- Wohnraumschaffung in Bestandsobjekten
- Sanitärräume barrierefrei umbauen
- Photovoltaik-Anlagen
- Nachträgliche Montage von Außenbeschattung zum Sonnenschutz
- Umstieg auf klimafreundliche Heizungssysteme bei einkommensschwachen Haushalten
In Niederösterreich sind folgende Sanierungsmaßnahmen förderbar:
Eigenheimsanierung
Förderbare Sanierungsmaßnahmen mit Energieausweis:
- Sämtliche Wärmedämmungsmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Umstellung auf hocheffiziente alternative Heiz- und Warmwassersysteme
- Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen
- Errichtung von Wohnraumlüftungsanlagen
- Sicherheitseinrichtungen (Alarmanlagen)
- Schaffung von bis zu 2 zusätzlichen Wohneinheiten bei einem Gebäudebestand
Förderbare Sanierungsmaßnahmen ohne Energieausweis:
- Wärmeschutzmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Dachsanierungen
- Fenstertausch mit und ohne Sonnenschutz
- Fassaden- und Fenstersanierung bei denkmalgeschützten Gebäuden
- Trockenlegung und Feuchtigkeitsschutz
- Sicherheitseinrichtungen (Alarmanlagen bei Eigenheimen und Wohnungen; Sicherheitstür bei Wohnungen im Geschoßwohnbau)
- Umstellung auf hocheffiziente alternative Heizsysteme
- Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen
- Hochwasserschutz (Instandsetzungs- und Präventivmaßnahmen)
-> Mehr über die Eigenheimsanierungsförderung in Niederösterreich erfahren
Wohnungssanierung
Förderbare Sanierungsmaßnahmen für Wohnungssanierungen:
- Wärmeschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Verminderung des Energieverbrauches
- schalldämmende Maßnahmen
- Maßnahmen für Menschen mit Behinderung
- Erhaltungsarbeiten zur Bestandsicherung des Objektes
- die Vereinigung oder Teilung von Wohnungen
- die Sanierung oder Errichtung von der gemeinsamen Benützung der Bewohner dienenden Räumen oder Anlagen, wie Wasserleitungs-, Stromleitungs- und Sanitäranlagen, Zentralheizungsanlagen mit oder ohne Anschluss an Fernwärme. Die Sanierung von Gasleitungsanlagen
- im Zusammenhang mit anderen überwiegenden Sanierungsmaßnahmen bei Wohnungssanierungsförderung auch die Errichtung oder Umgestaltung von Außenanlagen und Nebengebäuden (z.B. Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge, Abstellräumen), Erneuerung und Herstellung allgemein genutzter Anlagen und Räume (z.B. Stiegenhausmalerei).
- Sicherheitspaket
- Heizungsanlagen mit und ohne Warmwasseraufbereitung mit erneuerbarer bzw. mit Umweltenergie
- Präventivmaßnahmen für den Hochwasserschutz
- Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen infolge von Hochwasserschäden an Wohngebäuden einschließlich des Kellers.
-> Mehr über die Wohnungssanierungsförderungen in Niederösterreich erfahren
Folgende Sanierungsförderungen werden in Oberösterreich angeboten:
Eigenheimsanierung
Förderbare Sanierungsmaßnahmen
- Die Sanierung von Häusern bis zu 3 Wohnungen – Die Errichtung von zusätzlichem Wohnraum durch Zu- und Einbau in bisher noch nicht für Wohnzwecke genutzen Gebäuden wird vom Land gefördert.
- Der Abbruch eines Wohnhauses und der gleichzeitige Neubau eines Eigenheims mit höchstens drei Wohnungen wird gefördert.
- Wohnraumadaptierung bei erhöhtem Pflegebedarf in Häusern bis zu 3 Wohnungen werden gefördert.
-> Mehr über die Eigenheimsanierungsförderung in Oberösterreich erfahren
Wohnungssanierung
Förderbare Sanierungsmaßnahmen für Wohnungssanierungen:
- Der Tausch von Fenstern und Wohnungseingangstüren bei Miet- und Eigentumswohnungen, deren Baubewilligung mind. 20 Jahre zurückliegt, wird gefördert.
- Maßnahmen, welche aufgrund eines erhöhten Pflegeaufwands erforderlich sind, werden gefördert.
-> Mehr über die Wohnungssanierungsförderungen in Oberösterreich erfahren
Sanierungsförderungen in Salzburg
- Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes (Außenwände, oberste Geschoßdecke, Dachschräge, Kellerdecke, Fenster)
- Errichtung oder Erneuerung von bestimmten Wärmebereitstellungsanlagen (Biomasse, Fernwärme, Wärmepumpe)
- Thermische oder Photovoltaik – Solaranlagen
- Dachsanierung einschließlich Wärmedämmung
- alten- und behindertengerechte Ausstattung
- nachträgliche Errichtung oder Umbau eines Personenaufzugs in Wohnhäusern mit mindestens drei oberirdischen Geschossen
- Elektroinstallationen
- Nachträgliche Errichtung von Balkonen in Wohnhäusern ab 3 Wohnungen
- E-Ladeinfrastruktur für E-PKW
- Alternativ kann für Wärmebereitstellungsanlagen und Solaranlagen eine Energieförderung beantragt werden
Das Land Steiermark bietet Sanierungsförderungen für die unterschiedlichsten Bereiche an:
- Kleine Sanierungen: energierelevante Maßnahmen an der Haustechnik, Sicherheitsmaßnahmen…
- Umfassende Sanierung: Maßnahmen in einem großen Ausmaß, welche über die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen hinausgehen für Gebäude mit mind. drei Wohnungen
- Umfassende energetische Sanierung: thermische Sanierung der Gebäudehülle, Verbesserung des energetisch relevanten Haustechniksystems
- Assanierung: für das weitgehende Ersetzen eines bestehenden Gebäudes am selben Standort
- Radonsanierung: baulichen Adaptierungsmaßnahmen zur Senkung der Radonkonzentration in Wohnräumen
- Maßnahmen für barrierefreie und altengerechte Wohnverhältnisse: Gestaltung eines barrierefreien Zugangs, Neuerrichtung von Personenaufzügen, Errichtung von barrierefreien Wohnebenen, Schaffung von barrierefreien Sanitäreinheiten…
- Sanierungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen: Gestaltung eines barrierefreien Zugangs, Errichtung von barrierefreien Wohnebenen, Schaffung von barrierefreien Sanitäreinheiten…
m Tirol werden folgende Sanierungsförderungen angeboten:
Unabhängig vom Gebäudealter
-
Solaranlage
-
Photovoltaik-Anlage
-
Anschluss an Fernwärme; Abwärme
-
Vereinigung, Vergrößerung , Teilung von Wohnungen und Umgestaltung sonstiger Räume zu Wohnungen
-
Behinderten- und altengerechte Maßnahmen
Baubewilligung vor mehr als 20 Jahren
- Dachsanierung
- Dachbegrünung
- Einbau einer fehlenden Sanitärausstattung
Baubewilligung vor mehr als 10 Jahren
-
Fenstertausch, Vollwärmeschutz, Dach- und Deckendämmung, Haustür
-
ämmung mit nachwachsenden Rohstoffen
-
Biomasseanlagen, Wärmepumpen
-
Komfortlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
-
Einzelraumlüfter mit Wärmerückgewinnung
-
Effiziente Warmwasserbereitung
-
E-Mobilität
-
Verringerung des Energieverbrauchs und des Schadstoffausstoßes von Heizungen
-
im Ausnahmefall: Gas-Brennwert-Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen
-
rstellung eines Sanierungskonzeptes
-
Passive Maßnahmen zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung
-
Feuchtigkeitsschutz
-
Schallschutzfenster an Landesstraßen
In Vorarlberg werden folgenden Sanierungsmaßnahmen gefördert:
• Außenwand
• Haus- und Wohnungseingangstüren gegen unbeheizte Stiegenhäuser bzw. Laubengänge und Fenster,
sofern diese schwermetallfrei und chlorfrei hergestellt sind
• Fenster- und Rollläden (außenliegender Sonnenschutz) nur im Zusammenhang mit Fenster- oder Fassadensanierung
• Dach, oberste Geschossdecke, Terrassen, Decken gegen Außenluft
• Unterste Geschossdecke (Boden gegen unbeheizt bzw. Erdreich) und Innenwände gegen unbeheizte Gebäudeteile
Wien bietet folgende Sanierungsförderungen an:
- Thermisch-energetische Sanierung
- Errichtung und Umstellung von Heizungsanlagen
- Montage eines Sonnenschutzes
- Sicherheitstüren
- Schall- und Wärmeschutzfenster
- Errichtung und Umstellung von Heizungsanlagen
- Bad- und WC-Einbau in Wohnungen der Kategorien C und D
Sanierungskredite zu Top Konditionen
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Lukas Hoffmann
Lukas Hoffmann arbeitet schon seit vielen Jahren als Finanzierungsexperten in Österreich.