Was ist ein Sanierungsdarlehen?
Eine Form der Wohnbauförderung
Wer für die Sanierung seiner Immobilie eine Finanzierung benötigt, ist bestimmt schon über das staatliche Sanierungsdarlehen gestolpert. Damit Sie genau wissen, was das ist und ob Sie ein Sanierungsdarlehen beantragen können, haben wir Ihnen die wichtigsten Tipps und Tricks hier zusammengefasst.
Letzte Überarbeitung November 2020

Lukas Hoffmann
Experte für Finanzierungen
Factbox zum Thema Sanierungsdarlehen
- NIst eine besondere Form der Baufinanzierung
- NEin gefördertes Darlehen
- NZur Modernisierung von Haus oder Wohnung
- NWerden oft mit hypothekarischer Besicherung vergeben
- NUnterscheidet sich in den verschiedenen Bundesländern
- NHöhe der Annuitätenunterstützung wird anhand von förderbaren Investitionen bemessen
- NEs gibt eine festgelegte Laufzeit
- NIn seltenen Fällen gibt es unverzinste Direktdarlehen

Wer kann ein Sanierungsdarlehen beantragen?
Grundsätzlich kann jeder der ein berechtigtes Sanierungsvorhaben umsetzten will auch ein Sanierungsdarlehen beantragen. Die genaueren Details unterscheiden sich je nach Bundesland. Der Kreditnehmer kann sowohl privater als auch rechtlicher Natur sein, es muss sich einfach um eine förderwürdige Investition handeln.

Wofür kann das Darlehen genutzt werden?
- Modernisierungsmaßnahmen: Wenn Sie einen Altbau bezogen haben, werden meist sehr schnell Modernisierungsarbeiten anfallen. Dazu zählt das Einsetzen von neuen Fenstern, der Ausbau von Treppenhäuser und Dachsanierungen.
- Energiesparmaßnahmen: Sowohl alte als auch neue Immobilien unterliegen der gesetzlichen Verpflichtung zu Energiesparmaßnahmen. Solche Sanierungen können für Sie auch wirtschaftliche Vorteile bringen.
- Renovierungsmaßnahmen: Bei jeder Immobilie fallen früher oder später Renovierungsarbeiten an. Dazu zählen Fassadendämmung und Heizungssanierung.
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Das Thema Sanierungsdarlehen ist nicht einfach und unser Beitrag kann Ihnen nur einen kleinen Einblick gewähren. Wenn Sie Interesse an mehr Informationen haben, dann empfehlen wir Ihnen das Finanzportal Finanz-Vergleich.at. Hier erhalten Sie noch mehr Details zu Sanierungskrediten und können auch direkt Angebote für Sanierungsdarlehen beantragen.
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Geförderte Sanierungsmaßnahmen in den einzelnen Bundesländern
Die untenstehende Aufzählung der Sanierungsmaßnahmen erfolgt zum Stand Juni 2020. Fehler und Änderungen sind nicht ausgeschlossen. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf den Websites der Bundesländer über die aktuellen Fördermaßnahmen.
Burgenland

Im Burgenland werden folgenden Sanierungsmaßnahmen gefördert:
- Baubewilligung zum Zeitpunkt des Einlangens des Ansuchens liegt mindestens 20 Jahre zurück – Sanierung an/in Eigenheimen, Gruppenwohnbauten, Reihenhäusern, Wohnungen und Wohnheimen (Ausnahme zur Schaffung von Barrierefreiheit)
- Schaffung von Wohnraum durch Zubau oder Ausbau bei nicht geförderten Objekten
- Fertigstellung eines nicht geförderten Rohbaus unter Dach
- Baubewilligung liegt mindestens 20 Jahre zurück – Sanierungsmaßnahmen zur Schaffung von Wohnungen und Wohnheimen in sonstigen Gebäuden
Kärnten

In Kärnten werden Sanierungen von Eigenheimen, sonstigen Gebäuden und Wohäusern im mehrschossigen Wohnbau gefördert:
- Maßnahmen zur Wärmeschutz-Erhöhung einzelner Bauteile
- energieeffiziente ökologische Haustechnikanlagen
- energetische Sanierung
- Dach- und Fassadenbegründung
Außerdem werden die Errichtung von Wohnungen bzw. Schaffung von Wohnraum durch Zu-, Um- oder Ausbauten gefördert.
Niederösterreich

In Niederösterreich sind folgende Sanierungsmaßnahmen förderbar:
- Wärmeschutzmaßnahmen / Maßnahmen zur Verminderung des Energieverbrauches
- Schalldämmende Maßnahmen
- Maßnahmen für Menschen mit Behinderung
- Sanierung oder Errichtung von Räumen oder Anlagen, wie Wasserleitungs-, Stromleitungs- und
- Sanitäranlagen, Zentralheizungsanlagen mit oder ohne Anschluss an Fernwärme, sowie die Sanierung von Gasleitungsanlagen
- Heizungsanlagen mit und ohne Warmwasseraufbereitung mit erneuerbarer bzw. mit Umweltenergie
- Präventivmaßnahmen für den Hochwasserschutz
- und noch vieles mehr
Oberösterreich

Folgende Sanierungsmaßnahmen werden in Oberösterreich gefördert:
- Wohnraumschaffung durch Abbruch eines Wohnhauses und die Neuerrichtung von maximal 2 Wohnungen
- Umbau von nicht bewohnbarem Raum in Wohnraum
- Fernwärmeanschluss
- Miet- und Eigentumswohnungen: Tausch von Fenstern oder Türen
- Einbau von Liften bei Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen im Nachhinein
Salzburg

Folgende Sanierungsmaßnahmen von Wohnungen und Wohnhäusern werden gefördert:
- Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes (Außenwände, oberste Geschoßdecke, Dachschräge, Kellerdecke, Fenster)
- Errichtung / Erneuerung bestimmter Wärmebereitstellungsanlagen (Biomasse, Fernwärme, Wärmepumpe)
- Thermische oder Photovoltaik – Solaranlagen
- Dachsanierung einschließlich Wärmedämmung
- Austattung für Menschen mit Behinderung
- Altengerechte Austattung
- Nachträgliche Errichtung oder Umbau eines Personenaufzugs in Wohnhäusern mit mindestens drei oberirdischen Geschossen
- Alternativ kann für Wärmebereitstellungsanlagen und Solaranlagen eine Energieförderung beantragt werden.
Steiermark

In der Steiermark werden unter anderem folgende Sanierungsmaßnahmen gefördert:
- Energie sparende und ökologische Maßnahmen
- Errichtung oder Umgestaltung der Haustechnikanlagen
- Sicherheitsmaßnahmen an Wohnhäusern, Wohnungen und Wohnheimen
- Schaffung von neuem Wohnraum in bestehenden Gebäuden
- Erhaltungsarbeiten an Wohngebäuden
- und noch vieles mehr..
Tirol

Im Tirol werden folgende Maßnahmen bezuschusst:
Baubewilligung vor mehr als 20 Jahren
- Dachsanierung
- Einbau einer fehlenden Sanitärausstattung
Baubewilligung vor mehr als 10 Jahren
- Fenstertausch, Vollwärmeschutz, Dach- und Deckendämmung, Haustür
- Dämmung mit nachwachsenden Rohstoffen
- Biomasseanlagen, Wärmepumpen
- Komfortlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
- Einzelraumlüfter mit Wärmerückgewinnung
- etc.
Unabhängig vom Gebäudealter
- Solaranlage
- Anschluss an Fernwärme; Abwärme
- Vereinigung, Vergrößerung , Teilung von Wohnungen und Umgestaltung sonstiger Räume zu Wohnungen
- Behinderten- und altengerechte Maßnahmen
Vorarlberg

Das Land Vorarlberg fördert Sanierungen grundsätzlich mit pauschalen Sockelbeträgen, welche durch Boni aufgestockt werden können. Diese Boni richten sich nach den genauen Maßnahmen. Basis für die Sockelföderung ist die Fläche der sanierten Bauteile (Quadratmeter Wand, Fenster oder Decke). Dann werden die Boni als Pauschalbeträge je Quadratmeter Wohnnutzfläche des sanierten Objekts aufsummiert.
Wien

In Wien werden für den Umbau von Wohnungen (Nutzfläche 22 – 40 m²) maximale Annuitätenzuschüsse zu einem Darlehen bei 250 EUR/m² gefördert. Bei anderen Wohnungen beträtgt das Darlehens-Höchstausmaß 12.000 Euro. Möchten Sie zur Erzielung höherer Mieteinnahmen in Kategoriewohnungen eine Qualitätsverbesserung durchführen, dann werden bis zu 700 Euro pro m² gefördert. Bei Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern gibt es im Falle einer thermisch-energetischen Sanierung maximal förderbare Baukosten von 740 Euro je m² Nutzfläche.