Umschulden Landgeld / Wohnbauförderung
In Niederösterreich
Wie Sie Ihr Landgeld in Niederösterreich umschulden können.
Inhaltsangabe
- Ablauf Umschuldung Niederösterreich
- Umschuldungssumme feststellen
- Vorteile wenn Sie Ihr Landgeld oder Wohnbauförderung umschulden
- Umschuldungsangebot einholen
- Ablauf einer Umschuldung
- Was sollten Sie bei einer Umschuldung beachten?
- Allgemeine Infos & wichtige Links zu Wohnbauförderungen in Niederösterreich
Ablauf Umschuldung Niederösterreich
Sie wollen Ihr Landgeld bzw. Ihre Wohnbauförderung in Niederösterreich vorzeitig zurückzahlen bzw. umschulden?
Das ist kein Problem.
Auf dieser Seite erfahren Sie alles über die Vorgehensweise und können kostenlos ein Umschuldungsangebot
bei unseren Finanzierungspartnern anfordern.
Umschuldungssumme feststellen
Es ist wichtig, dass Sie vor der Umschuldung zuerst einmal wissen, wieviel der Finanzierung noch tatsächlich offen ist. Dies können Sie anhand der Landgeld Kontoauszüge feststellen oder Sie wenden sich an die zuständige Bank in Niederösterreich (HYPO NOE) und fordern dort den aktuellen Stand ein. Dies ist aber ein etwas längerer Prozess, da Sie die Information per Post zugesendet bekommen.
ACHTUNG:
Bitte beachten Sie, dass bei der Umschuldung des Landgelds zusätzliche Kosten entstehen (Bearbeitungsgebühren, Verwaltungsabgaben, Umschuldungskosten…). Diese sind zwar meist nicht hoch, sollten aber bei einer Umschuldung berücksichtigt werden.
Unsere Faustformel besagt: Schlagen Sie einfach auf das aktuell ausstehende Landgeld 3% und Sie sind auf alle Fälle gewappnet.
Vorteile wenn Sie Ihr Landgeld oder
Wohnbauförderung umschulden
Bessere Konditionen
Da es sich bei den meisten Wohnbauförderungen um ein Förderungsdarlehen handelt, sind die Rückzahlungsraten zu Beginn meist niedrig und steigen dann stark an. Deswegen macht es oft Sinn, nach einer gewissen Zeit das Landgeld umzuschulden, um somit bessere Konditionen zu erhalten und den Kredit schneller abzuzahlen.
Kredite zusammenfassen
Keine Vorgaben
Wie Sie wahrscheinlich wissen, werden Ihnen bei der Wohnbauförderung einige Anforderung gegeben (z.B. muss Hauptwohnsitz sein, darf nur zu einem bestimmten Preis vermietet werden, darf nicht einfach so verkauft werden…). Schulden Sie jedoch das Landgeld um, fallen all diese Bedingungen weg.
Umschuldungsangebot einholen
Holen Sie über unseren Angebotsfinder das passende Umschuldungsangebot für Ihre Wohnbauförderung ein.
Unsere Finanzierungspartner beraten und unterstützen Sie gerne bei der Abwicklung Ihrer Wohnbauförderung bei einer Umschuldung. Sie klären mit den Landesbanken die Vorgangsweise der Umschuldung ab.
Lassen Sie sich von unseren Profis unterstützen.
Wie funktioniert eine umschuldung?
Haben Sie ein passendes Angebot für einen neuen Kredit gefunden geht es um die Abwicklung,
also Zurückzahlung, der Wohnbauförderung in Niederösterreich.
Unsere Finanzierungspartner übernehmen solche wichtigen Aufgaben natürlich gerne für Sie.
Landgeld / Wohnbauförderung zurückzahlen
Wie bei den meisten Wohnbauföderungen ist auch in Niederösterreich möglich eine vorzeitige Rückzahlung anzustreben. Dabei müssen Sie jedoch beachten, dass dies erst nach einer bestimmten Laufzeit möglich ist. Am besten informieren Sie sich bei Ihrer Bank noch einmal genau darüber.
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Was sollten Sie bei einer Umschuldung beachten?
Zeitpunkt
Zeitpunkt
Beachten Sie, wann genau Ihre Wohnbauförderungen umgeschuldet werden kann.
Nebenkosten
Nebenkosten
Auch bei der Umschuldung fallen Bearbeitungskosten an. Dessen sollten Sie sich bewusst sein und deswegen lieber etwas mehr bei der Umschuldungssumme kalkulieren.
Notarkosten
Notarkosten
Notarkosten bzw. Beglaubigungskosten sind natürlich auch hier vorhanden.
Wohnbauförderung in Niederösterreich im Allgemeinen
In Niederösterreich setzt man bei der Wohnbauföderung vor allem auf energieeffizientes Bauen. Die Fördergelder werden anhand eines 100-Punkte-Index zugestanden. Desto energieeffizienter ein Haus ist, desto höher sind die Punkte. Pro Punkt werden Ihnen 300 Euro bewilligt, so dass maximal 30.000 Euro als Förderung beantragt werden können.
Direkter Kontakt für Rückfragen
Bei Rückfragen,
wenden Sie sich bitte an:
Abteilung Wohnungsförderung
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Leiter
Mag. Helmut Frank
3109 St.Pölten
Landhausplatz 1, Haus 7A
Telefon (02742) 9005-14810
E-Mail ost.f2@noel.gv.at