Umschulden Landgeld / Wohnbauförderung
In Tirol
Wie Sie Ihr Landgeld in Tirol umschulden können.
Ablauf Umschuldung im Tirol
Sie haben eine Wohnbauförderung bzw. Landgeld in Tirol und möchten diese frühzeitig zurückzahlen oder umschulden?
Dann sind Sie hier genau richtig.
Wir verraten Ihnen die Vorgehensweise bei einer Umschuldung in Tirol und Sie haben
die Möglichkeit online ein Umschuldungsangebot von einem
unserer qualifizierten Finanzierungspartner anzufordern.
Umschuldungssumme feststellen
Sie sollten als erstes feststellen, wie hoch der noch offene Betrag Ihrer Wohnbauförderung ist. Das können Sie ganz einfach, indem Sie sich die Landgeld-Kontoauszüge ansehen. Eine Möglichkeit wäre aber auch, dass Sie sich an die verwaltende Bank der Wohnbauförderung (Hypo Tirol Bank AG) wenden und dort Auskunft über den Stand Ihres Landgeldes beantragen. Sie Variante dauert etwas länger, da Ihnen der Stand des Kontos per Post zugesendet wird.
ACHTUNG:
Bei der Umschuldung sollten Sie nicht außer Acht lassen, dass zusätzliche Kosten für Sie entstehen können. Da wären z. B. Bearbeitungsgebühren, Verwaltungsabgaben, Umschuldungskosten und viele mehr.
In unserer Faustformel empfehlen wir: Schlagen Sie einfach auf das aktuell ausstehende Landgeld 3% und Sie sind auf alle Fälle gewappnet.
Vorteile wenn Sie Ihr Landgeld oder
Wohnbauförderung umschulden
Bessere Konditionen
Es handelt sich bei den meisten Wohnbauförderungen um ein Förderungsdarlehen, bei dem die Rückzahlungsraten grundsätzlich zu Beginn niedrig sind, doch mit der Zeit stark steigen. Deshalb macht es oft Sinn nach einer bestimmten Zeit das Landgeld umzuschulden und mit besseren Kreditkonditionen den Kredit schneller zu tilgen.
Kredite zusammenfassen
Wenn sich die Marktlage ändert oder Sie bereits Teile Ihres Kredits und Wohnbauförderung getilgt haben, erhalten Sie meist auch bessere Konditionen von den Banken. Sie können also mit der Umschuldung des Langelds und der Zusammenlegung mit anderen Krediten auch noch zusätzlich Geld sparen.
Keine Vorgaben
Bei der Wohnbauförderung erhalten Sie gewisse Regelungen und Anforderungen für die Nutzung des Geldes (z.B. muss Hauptwohnsitz sein, darf nur zu einem bestimmten Preis vermietet werden, darf nicht einfach so verkauft werden…). Nach einer Umschuldung fällt dies jedoch weg und Sie sind flexibler in der Nutzung des Gelds.
Umschuldungsangebot einholen
Sie können nun schnell und einfach ein passendes Umschuldungsangebot für Ihr Landgeld bzw. Ihre Wohnbauförderung über unseren Angebotsfinden anfordern.
Unsere Finanzierungspartner stehen Ihnen stets zur Seite und helfen Ihnen bei der Abwicklung Ihrer Umschuldung der Wohnbauförderung. Sie klären mit den Landesbanken die Vorgangsweise der Umschuldung ab.
Lassen Sie sich von unseren Profis unterstützen.
Ablauf einer Umschuldung
Wenn Sie ein passendes Angebot für Ihren neuen Kredit gefunden haben, sollten Sie sich mit dem Thema der Abwicklung
bzw. Rückzahlung Ihrer Tiroler Wohnbauförderung beschäftigen.
Unsere Finanzierungspartner wickeln für Sie gerne die Umschuldung ab
und übernehmen wichtige Aufgaben für Sie.
Landgeld / Wohnbauförderung zurückzahlen
Die Rückzahlungsrate der Wohnbauförderung in Tirol wird jedes viertel Jahr fällig. Die erste Rate ist am Ende des dritten Monats nach Verzinsungsbeginn zu bezahlen. Der Verzinsungsbeginn ist der 1. Jänner, 1. April und 1. Oktober nach dem Einzug.
"Unglaubliche" Konditionen
Jetzt online Angebote anfordern
Was sollten Sie bei einer Umschuldung beachten?
Zeitpunkt
Zeitpunkt
Achten Sie darauf, wann Ihre Tiroler Wohnbauförderung umgeschuldet werden darf.
Nebenkosten
Nebenkosten
Sie sollten sich den Bearbeitungskosten bei einer Umschuldung bewusst sein und lieber etwas mehr bei der Umschuldungssumme kalkulieren.
Notarkosten
Notarkosten
Auch die Beglaubigungskosten bzw. Notarkosten fallen wie immer auch an.
Wohnbauförderung in Tirol im Allgemeinen
Von der Tiroler Wohnbauförderung werden Eigenheimbau, Erwerb, Sanierungen und Wohnungsmiete unterstützt. Die zugelassene Nutzfläche einer geförderten Immobilie muss dabei zwischen 30 und 150 Quadratmetern pro Wohnung liegen. Zudem muss akuter Wohnbedarf bestehen und gewisse Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Direkter Kontakt für Rückfragen
Bei Rückfragen,
wenden Sie sich bitte an:
Land Tirol
Abteilung Wohnbauförderung
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Mag. Otto Flatscher
Leitung der Abteilung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
Telefon +43 512 508 2732
Fax +43 512 508 742735
E-Mail wohnbaufoerderung@tirol.gv.att