Immobilienkredit bei Scheidung / Trennung
Was passiert mit dem laufenden Kredit, wenn Sie sich von Ihrem Partner scheiden bzw. trennen? Genau das erfahren Sie in diesem Beitrag.
Factbox „Kredit bei Scheidung / Trennung“
Die wichtigsten Punkte rund um gemeinsame Schulden bei einer Trennung auf einen Blick.
- Jeder ist immer für die Schulden verantwortlich, welche er auch verursacht hat
- Durch eine Ehe trägt man NICHT automatisch die Schulden des Partners
- Schuldner ist und bleibt immer der, der im Kreditvertrag steht. Stehen beide im Kreditvertrag sind beide die Schuldner
- Der Scheidungsvergleich / die Trennungsvereinbarung kann regeln, wer die Schulden übernimmt. Die Haftung bleibt aber vorerst für beide bestehen
- Es gibt verschiedene Lösungsmöglichkeiten bei einem gemeinsamen Immobilienkredit

Wer haftet für den gemeinsamen Wohnungs- oder Hauskredit?
Beide haften weiterhin
Solange keiner der beiden Eheleute die Immobilie bzw. den Immobilienkredit übernehmen möchte oder keine Regelung für die gemeinsamen Schulden gefunden wird, kann die Bank grundsätzlich immer beide Parteien für die Forderungszahlungen belangen.
Dies ist natürlich nur möglich, sofern beide im Kreditvertrag stehen.
Regelung durch Scheidungsvergleich
In vielen Fällen wird ein Scheidungsvergleich (auch Scheidungsfolgenvereinbarung oder Trennungsvereinbarung genannt) vereinbart.
Dieser Scheidungsvergleich klärt alle Scheidungsfolgen bezogen auf Vermögens-, Unterhalts- und Sorgerechtsfragen. Oftmals wird darin auch vereinbart, welche Partei bei einer Scheidung welche Kreditschulden übernimmt. Trotzdem haften beide Ehepartner für den Kredit und die Bank hat weiterhin die Möglichkeit, beide mit den Forderungen zu belasten.
Entscheidung über das Gericht
Das österreichische Gericht kann über einen Antrag nach § 92 EheG entscheiden, welche der beiden Parteien im Innenverhältnis zur Zahlung der gemeinsamen Verbindlichkeiten verpflichtet ist.
Bei Einigung zwischen den Ehegatten kann dies auch in den Scheidungsvergleich aufgenommen werden. Dies ist aber trotzdem noch nicht bindend für den Gläubiger. Dafür muss bei Gericht zuerst ein Antrag nach § 98 EheG gestellt werden. Dieser Antrag hat eine Frist von einem Jahr ab Eintritt der Rechtskraft der Ehescheidung. Das Gericht spricht mit Wirkung auch gegenüber dem Gläubiger aus, dass der Ehegatte, der im Innenverhältnis zur Zahlung verpflichtet ist, Hauptschuldner und der andere Ausfallsbürge wird.
Möglicher Umgang mit dem gemeinsamen Immobilienkredit
Je nachdem, ob einer der Ex-Partner die Immobilie behalten möchte oder nicht, kommen unterschiedliche Wege in Frage.
Immobilienverkauf & Rückzahlung
Wenn keiner der Parteien die Immobilie übernehmen möchte, gibt es nur die Möglichkeit des Immobilienverkaufes. Aus den Verkaufserlösen wird anschließend der Kredit getilgt. Sollte ein Überschuss bleiben, wird dieser entsprechend aufgeteilt.
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Kredit & Immobilie übernehmen
Die Immobilie kann auch von einem der beiden Ex-Partner übernommen werden. Es wird zudem der bestehende Kredit mit übernommen. Das bedeutet auch, dass die Haftung allein an die jeweilige Person übergeht.
Wenn beide im Kreditvertrag stehen, kann die Bank eine Übernahme auch ablehnen, beispielsweise aufgrund der schlechten Bonität des künftigen Kreditnehmers. Sie sollten beachten, dass Sie bei einer Übernahme die Kreditkonditionen verschlechtern können.
Übernahme der Immobilie & Umschuldung
Wenn einer der Parteien die Immobilie übernehmen möchte, macht auch eine Umschuldung des bestehenden Kredits durchaus Sinn. Dabei wird ein neuer Kreditvertrag allein auf den Immobilienbesitzer aufgenommen und zugleich der alte (gemeinsame) Kredit zurückbezahlt.
Dadurch kann der Kreditnehmer von den aktuell günstigen Marktzinsen profitieren. Wie eine Umschuldung genau funktioniert, erfahren Sie in unserem Beitrag "Alten Kredit umschulden".
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Angebote online anfordernWas ist Gütertrennung?
Durch das Ehegüterrecht wird die Vermögensaufteilung zwischen den beiden Ehegatten geregelt. Grundsätzlich sieht diese Regelung vor, dass jeder Ehepartner Eigentümer seines eigenen Vermögens bleibt. Alles, was durch einen Ehepartner in die Ehe miteingebracht oder während der Ehe erwirtschaftet wurde, bleibt auch in dessen Vermögen.
Es gibt auch die Möglichkeit, in einem Ehevertrag die Gütergemeinschaft zu vereinbaren. Bei der allgemeinen Gütergemeinschaft umfasst das Miteigentum das gesamte gegenwärtige und zukünftig erworbene und ererbte Vermögen des Ehepartner. Die beschränkte Gütergemeinschaft umfasst wiederum nur das gegenwärtige und zukünftige Vermögen des Ehegattens.

Was zählt zum ehelichen Gebrauchsvermögen und was zu den Ersparnissen?
Eheliches Gebrauchsvermögen
Zum ehelichen Gebrauchsvermögen zählen alle beweglichen und unbeweglichen Sachen, welche dem Gebrauch beider Eheleute während der Ehe dienten wie:
- Hausrat
- Ehewohnung
- gemeinsames Auto
- gemeinsame Zweitwohnung
- Luxusgüter
- Rechte
Eheliche Ersparnisse
Zu den ehelichen Ersparnissen zählen Wertanlagen, welche sich während der Ehe angesammelt haben wie:
- Sparbücher
- Kunstsammlungen
Die Ausnahmen
Ausgenommen von der Aufteilung sind Sachen,
- welche in die Ehe eingebracht, durch einen Tod erworben oder von Dritten geschenkt wurden,
- dem persönlichen Alleingebrauch oder der Berufsausübung dienen,
- oder einem Unternehmen gehören
Häufige Fragen
Wer haftet nach einer Scheidung für den gemeinsamen Immobilienkredit?
Schuldner bleibt immer, wer im Kreditvertrag steht. Stehen beide darin, haften auch nach der Trennung weiterhin beide, und die Bank kann grundsätzlich beide Parteien für die Forderungen belangen.
Regelt ein Scheidungsvergleich, wer den Kredit zahlen muss?
Im Scheidungsvergleich (auch Scheidungsfolgen- oder Trennungsvereinbarung genannt) kann vereinbart werden, welche Partei welche Kreditschulden übernimmt. Gegenüber der Bank bleibt die Haftung beider Ehepartner aber vorerst bestehen, denn der Vergleich ist für den Gläubiger nicht bindend.
Wie kann ein Gericht die Haftung gegenüber der Bank ändern?
Mit einem Antrag nach Paragraf 92 EheG legt das österreichische Gericht fest, welche Partei im Innenverhältnis zur Zahlung verpflichtet ist; das bindet den Gläubiger noch nicht. Erst ein Antrag nach Paragraf 98 EheG wirkt gegenüber der Bank: Die im Innenverhältnis zahlungspflichtige Person wird Hauptschuldner, die andere Ausfallsbürge. Dieser Antrag hat eine Frist von einem Jahr ab Rechtskraft der Scheidung.
Welche Lösungen gibt es für den gemeinsamen Immobilienkredit bei Trennung?
Möchte keiner die Immobilie behalten, bleibt der Verkauf, aus dessen Erlös der Kredit getilgt und ein etwaiger Überschuss aufgeteilt wird. Alternativ kann ein Ex-Partner Immobilie und bestehenden Kredit allein übernehmen oder die Immobilie übernehmen und den Kredit umschulden.
Kann die Bank die Uebernahme des Kredits durch einen Ex-Partner ablehnen?
Ja. Wenn beide im Kreditvertrag stehen, kann die Bank eine alleinige Uebernahme ablehnen, etwa wegen schlechter Bonität des künftigen Kreditnehmers. Zudem können sich bei einer Uebernahme die Kreditkonditionen verschlechtern.
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