Welche Steuern beim Immobilienkauf in Österreich auf Sie zukommen
Wer eine Immobilie kauft, zahlt mehr als den Kaufpreis. Wir zeigen Ihnen klar und einfach, welche Steuern wirklich anfallen und welche Sie als Käufer gar nichts angehen.
Diese Steuern erwarten Sie in Österreich
Als Käufer betrifft Sie im Kern nur eine einzige Steuer. Die beiden anderen klingen ähnlich, gehen Sie aber nichts an. Wir trennen das hier sauber.
Grunderwerbsteuer
Die einzige Steuer, die Sie als Käufer trifft. Sie wird beim Erwerb von Haus, Wohnung, Grundstück oder jeder anderen Immobilie fällig. Standardsatz: 3,5 Prozent.
Immobilienertragssteuer
Betrifft nur den Verkäufer, nicht Sie. Sie fällt erst an, wenn eine Immobilie mit Gewinn verkauft wird. Als Käufer können Sie sie getrost ausblenden.
Immobilienerwerbssteuer
In Österreich schlicht nicht relevant. Sie greift im Ausland, etwa beim Hauskauf in Kroatien. Für den Kauf hierzulande spielt sie keine Rolle.
Die Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer wird fällig, sobald Sie ein Haus, eine Wohnung, ein Grundstück oder eine andere Immobilie in Österreich erwerben. An ihr kommt kein Käufer vorbei.
Entscheidend ist die Art des Erwerbs. Das Finanzamt unterscheidet, ob Sie entgeltlich kaufen, etwas geschenkt bekommen oder erben. Davon hängt ab, wie gerechnet wird.
Der allgemeine Satz ist klar: 3,5 Prozent, berechnet von der Bemessungsgrundlage.
Die Ausnahmen bei der Grunderwerbsteuer
Nicht jeder Erwerb wird gleich besteuert. Für bestimmte Konstellationen gelten reduzierte Sätze oder ein eigener Stufentarif. Das sind die wichtigsten Fälle.
Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
Erwerben Sie ein land- oder forstwirtschaftliches Grundstück, sinkt der Satz auf 2 Prozent der Bemessungsgrundlage.
Unentgeltlicher Erwerb
Hier fließt keine oder nur eine kleine Gegenleistung. Dazu zählen Erbschaften, Übertragungen im lebenden Familienverband sowie Vorgänge mit einer Gegenleistung von höchstens 30 Prozent des Grundstückswerts.
Teilentgeltlicher Erwerb
Liegt die Gegenleistung über 30, aber unter 70 Prozent des Grundstückswerts, wird geteilt: 3,5 Prozent auf den entgeltlichen Anteil, Stufentarif auf den Rest.
Der Stufentarif im Detail
Für den unentgeltlichen Teil greift kein fester Satz, sondern ein gestaffelter Tarif. Je höher der Grundstückswert, desto höher der Satz auf die jeweils nächste Stufe.
0,5 %
für die ersten 250.000 Euro des Grundstückswerts.
2 %
für die nächsten 150.000 Euro des Grundstückswerts.
3,5 %
für alles, was darüber hinausgeht.
Immobilienertrags- und Immobilienerwerbssteuer
Diese beiden Steuern tauchen oft im selben Atemzug auf und verunsichern Käufer. Zu Unrecht: Um beide müssen Sie sich beim Kauf in Österreich keine Gedanken machen.
Immobilienertragssteuer: nur beim Verkauf
Immobilienerwerbssteuer: nur im Ausland
Für Ihren Kauf hierzulande irrelevant
Häufige Fragen
Welche Steuer trifft mich als Käufer beim Immobilienkauf in Österreich?
Als Käufer betrifft Sie im Kern nur die Grunderwerbsteuer. Sie wird beim Erwerb von Haus, Wohnung, Grundstück oder jeder anderen Immobilie fällig. Der Standardsatz beträgt 3,5 Prozent der Bemessungsgrundlage.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer und wovon wird sie berechnet?
Der allgemeine Satz liegt bei 3,5 Prozent. Bei entgeltlichem Erwerb zählt der Verkehrswert beziehungsweise der Kaufpreis als Bemessungsgrundlage, bei unentgeltlichem Erwerb der Grundstückswert aus Boden- und Gebäudewert.
Gibt es bei der Grunderwerbsteuer reduzierte Sätze?
Ja. Für land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke sinkt der Satz auf 2 Prozent der Bemessungsgrundlage. Beim unentgeltlichen Erwerb, etwa Erbschaften oder Übertragungen im lebenden Familienverband mit einer Gegenleistung von höchstens 30 Prozent des Grundstückswerts, greift ein gestaffelter Stufentarif.
Wie funktioniert der Stufentarif beim unentgeltlichen Erwerb?
Für den unentgeltlichen Teil gilt: 0,5 Prozent für die ersten 250.000 Euro des Grundstückswerts, 2 Prozent für die nächsten 150.000 Euro und 3,5 Prozent für alles darüber hinaus. Liegt die Gegenleistung über 30, aber unter 70 Prozent des Grundstückswerts, wird geteilt: 3,5 Prozent auf den entgeltlichen Anteil und Stufentarif auf den Rest.
Muss ich als Käufer die Immobilienertragssteuer oder Immobilienerwerbssteuer zahlen?
Nein. Die Immobilienertragssteuer betrifft nur den Verkäufer und fällt erst beim Verkauf mit Gewinn an. Die Immobilienerwerbssteuer ist in Österreich nicht vorgesehen und greift höchstens beim Kauf im Ausland, etwa bei einem Haus in Kroatien.
Benötigen Sie eine Finanzierung für Ihren Immobilienkauf?
Wenn ja, dann bitte nur mit Top-Konditionen. Fordern Sie über uns kostenlos und unverbindlich Ihre Angebote an, ganz ohne Registrierung.
Das könnte Sie auch interessieren
Rechnet sich die Wohnbauförderung / Landgeld noch
Was ist die Wohnbauförderung? Wohnbauförderung, Landesdarlehen, Landgeld: hinter allen drei Begriffen steckt dasselbe. Es ist eine…
Gebührensenkung bei Grundbuch- und Pfandrechtseintragung
Auf einen Blick Das Wichtigste zur Gebührensenkung Drei Zahlen, die Sie sich merken sollten. Sie entscheiden…
Finanzierung abgelehnt – Was tun?
Das eigene Zuhause ist für viele der größte Lebenstraum. Umso härter trifft der Brief, in dem…
Mehr zum Thema Förderung & Steuern → · Alle Ratgeber-Artikel →