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Steuerrecht beim Immobilienkauf

Diese Steuern erwarten Sie in Österreich

Es gibt unterschiedliche Arten von Steuern, die Sie als Immobilienkäufer bezahlen müssen. Erfahren Sie auf unserer Seite wichtige Infos rund ums Steuerrecht.

Letzte Überarbeitung Februar 2023

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Die Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer wird beim Erwerb eines Hauses, einer Wohnung, eines Grundstücks oder einer anderen Immobilie in Österreich fällig.

Jedoch wird unterschieden, ob es sich um einen entgeltlichen Erwerb, eine Schenkung oder eine Erbschaft handelt.

Die allgemeine Grunderwerbssteuer beträgt 3,5 Prozent und wird von der  Bemessungsgrundlage berechnet.

Die Bemessungsgrundlage

Bei entgeltlichem Erwerb gilt der Verkehrswert bzw. Kaufpreis der Immobilie als Bemessungsgrundlage.

Bei unentgeltlichem Erwerb wird der Grundstückswert herangezogen. Dieser setzt sich aus Boden– und Gebäudewert zusammen.

Die Ausnahmen bei der Grunderwerbsteuer

Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke

Wenn Sie ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück erwerben, beträgt die Grunderwerbsteuer nur 2% der Bemessungsgrundlage.

Unentgeltlicher und teilentgelicher Erwerb

Es gibt einige Ausnahmen beim Erwerb, für welche ein besonderer Stufentarif zum Einsatz kommt. Dazu zählen unentgeltliche Erwerbe und teilentgeltliche Erwerbe.

Unentgeltlicher Erwerb

Als unentgeltlicher Erwerb zählen Erwerbsvorgänge…

… bei denen keine Gegenleistung erfolgt
… bei dennen die Gegenleistung nicht mehr als 30% des Grundstückswerts beträgt
… durch Erbschaften
… durch den lebenden Familienverband
… durch Gesellschafterwechsel, Anteilsvereinigungen und Umgründung

Teilentgeltlicher Erwerb

Von einem teilentgeltlichen Erwerb spricht man, wenn die Gegenleistung mehr als 30% aber weniger als 70% des Grundstückswerts beträgt.

Für den entgeltlichen Anteil fallen die 3,5% Grunderwerbsteuer an und für den unentgeltlichen Teil gilt der Stufentarif.

Der Stufentarif
  • 0,5% für die ersten 250.000 Euro des Grundstückwertes
  • 2% für die nächsten 150.000 Euro des Grundstückwertes
  • 3,5% für alles darüber hinaus

Immobilienertrags- oder Immobilienerwerbssteuer

Um diese zwei Steuer müssen Sie sich als Immobilienkäufer in Österreich keine Gedanken machen.

Eine Immobilienertragssteuer ist nur dann zu zahlen, wenn man eine Immobilie verkauft und die Immobilienerwerbssteuer ist in Österreich nicht relevant, sondern trifft Sie dann, wenn Sie z. B. ein Haus in Kroatien kaufen.

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Unser Autor

Finanzierungen
Lukas Hoffmann

Lukas Hoffmann arbeitet schon seit vielen Jahren als Finanzierungsexperten in Österreich.

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