Versicherungen
für Ihre Wohnung
Sowohl als Wohnungseigentümer als auch -mieter sollten Sie sich gegen bestimmte finanzielle Schäden absichern.
Welche Versicherungen für Ihre Wohnung wichtig sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Autor: Lukas Hoffmann
Haushaltsversicherung
Eine Haushaltsversicherung ist eine wichtige Versicherung sowohl für Miet- als auch Eigentumswohnungen.
In der Haushaltsversicherung sind die beweglichen Gegenstände in Ihrer Wohnung bei Schäden durch Feuer, Wasser, Einbruch, Diebstahl und Glasbruch versichert. Zu den versicherten Gegenständen zählen z. B.: das Bett, der Fernseher, die Couch, der Esstisch, Schmuck,…
Was deckt die Haushaltsversicherung ab?
Die Haushaltsversicherung deckt Schäden an den beweglichen Gegenständen Ihres Haushalts ab. Dabei sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Diebstahl und Glasbruch versichert.
Je nach Vertrag beinhaltet die Haushaltsversicherung auch einen Haftpflichtschutz. Somit sind Sie auch abgesichert, wenn Sie Schäden bei dritten Personen verursachen.
Was deckt die Haushaltsversicherung NICHT ab?
Es werden keine Schäden an der Wohnung selbst (unbewegliche Teile der Wohnung) übernommen.
Wenn also Schäden an der Substanz Ihrer Wohnung entstehen, werden diese nicht von der Haushaltsversicherung gedeckt. Beispielsweise bei Schäden am Fußboden Ihrer Wohnung.
Unser Tipp:
Bei den meisten Haushaltsversicherungen können Sie die Bestandteile bzw. den Umfang des Versicherungsschutzes frei wählen.
Um sowohl eine Über- als auch Unterversicherung zu vermeiden, sollten Sie die Bestandteile Ihrer Haushaltsversicherung möglichst frei wählen können. Beispielsweise benötigen Sie keinen Schutz für ein Fahrrad, wenn Sie kein Fahrrad besitzen.
Private Haftpflichtversicherung
Eine private Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, welche bei Dritten durch Ihr Verschulden entstehen.
Für Wohnungseigentümer ist eine private Haftpflichtversicherung ratsam und je nach Vermieter sogar verpflichtend, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Durch die Vereinbarung im Mietvertrag möchten sich auch die Vermieter schützen.
Da die private Haftpflichtversicherung für Sie die Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden übernimmt, welche Sie dritten Personen zugefügt haben, ist diese für jede Privatperson empfehlenswert.
Was deckt die private Haftpflichtversicherung ab?
Personenschäden: Die Versicherung übernimmt die Kosten für Schäden, bei denen dritte Personen durch Ihr Verschulden zu Schaden kommen.
Sachschäden: Wenn durch Ihr Verschulden Gegenstände Dritter zu Schaden kommen, sind Sie abgesichert. Beispiel: Sie beschädigen die Küche in Ihrer Mietwohnung. Somit entsteht Ihrem Vermieter ein Sachschaden.
Vermögensschäden: Es werden die finanziellen Schäden Dritter gedeckt, die durch Ihr Verschulden entstehen. Beispielsweise zerstören Sie den Computer eines Freundes, der von zu Hause aus arbeitet. Somit entsteht nicht nur ein Sachschaden, sondern auch ein Vermögensschaden für den Freund, den dieser kann ohne Computer nicht mehr arbeiten.
Was deckt die private Haftpflichtversicherung NICHT ab?
Die private Haftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich keine Kosten bei Arbeitsunfällen oder bei Unfällen während freiwilligen und unentgeltlichen Diensten.
Auch Schäden in Verbindung mit einem KFZ werden nicht gedeckt. Wenn Sie einen Autounfall verursachen, wird dieser von der Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen, welche jeder Autobesitzer abschließen muss.
Unser Tipp:
Eine private Haftpflichtversicherung sollten Sie nicht nur aufgrund einer Wohnung abschließen.
Die private Haftpflichtversicherung ist immer empfehlenswert. Diese schützt Sie in vielen Lebensbereichen – denn Unfälle können schneller geschehen, als man denkt.
Rechtsschutzversicherung
Auch eine Rechtsschutzversicherung ist für Eigentümer und Mieter wichtig. Sie schützen sich mit einer Rechtsschutzversicherung vor den finanziellen Folgen bei Rechtsstreitigkeiten mit beispielsweise Ihren Nachbarn.
Sie haben die Möglichkeit, eine reine Eigentümer- oder Mietrechtsschutzversicherung abzuschließen oder eine umfassende Rechtsschutzversicherung, die unterschiedliche Lebensbereiche abdeckt.
Was deckt die Rechtsschutz-
versicherung ab?
Eigentümer- und Mietrechtsschutz
Welche Fälle genau abgedeckt sind, hängt ganz von Ihrem Vertrag ab. Wichtig für Sie ist, dass folgende Fälle abgedeckt sind:
- Mietstreitigkeiten
- Streitigkeiten mit Nachbarn
- Rechtsstreit rund um Eigentum, Grundstück, Gebäude etc.
Verkehrsrechtsschutz
Bei der Verkehrsrechtsschutz sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr gedeckt.
Versichert sind grundsätzlich Eigentümer, Halter, Fahrer und Insassen des zugelassenen Fahrzeuges. Aber auch als Mieter eines Fahrzeuges, Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast sind Sie in der Regel abgesichert.
Privat- und Berufsrechtsschutz
Mit dieser Versicherung sind Sie sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld (Nichtselbstständige) abgesichert. Dies umfasst unter anderem Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen, Kaufverträgen, Versicherungsverträgen, aber auch Auseinandersetzungen mit Gerichten.
Was deckt die Rechtsschutz-
versicherung NICHT ab?
Eigentümer- und Mietrechtsschutz
Beim Eigentümer- und Mietrechtsschutz sind keine privaten Rechtsstreitigkeiten gedeckt, wie z. B. Erbstreitigkeiten oder Scheidungen
Verkehrsrechtsschutz
Bei Rechtsstreitigkeiten, welche durch
- das Fahren ohne Fahrerlaubnis
- das Lenken eines nicht zugelassenen Fahrzeugs
- oder durch das Fahren eines Fahrzeugs ohne Berechtigung (z. B.: durch den Eigentümer)
entstehen, übernimmt die Rechtsschutzversicherung keine Kosten.
Privat- und Berufsrechtsschutz
In Normalfall sind Streitigkeiten aus vorsätzlich begangenen Straftaten nicht gedeckt.
Unser Tipp:
Mit einer umfassenden Rechtsschutzversicherung schützen Sie sich in den verschiedensten Lebensbereichen.
Meist ist eine umfassende Rechtsschutzversicherung auch nur geringfügig teurer als eine Rechtsschutzversicherung, die nur Ihre Wohnverhältnisse abdeckt.
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Unser Autor
Lukas Hoffmann
Lukas Hoffmann arbeitet schon seit vielen Jahren als Finanzierungsexperten in Österreich.